Bildungsauftrag

DSCI4988Das Bildungskonzept unserer Tageseinrichtung leitet sich aus dem eigenständigen Bildungsauftrag, der im Kinderbildungsgesetz (Kibiz) des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt ist, ab. Zusätzlich wird es von den am 1.8.2003 in Kraft getretenen Bildungsvereinbarungen NRW noch verstärkt.

Die in den Bildungsvereinbarungen festgelegten Bereiche beinhalten:

  • Bewegung
  • Spielen und Gestalten, Medien
  • Sprache
  • Natur und kulturelle Umwelt

sowie die Selbstbildungspotenziale:

  • die Differenzierung von Wahrnehmungserfahrungen über die Körpersinne, Feinsinne und über die Gefühle
  • die innere Verarbeitung durch Eigenkonstruktion, durch Fantasie, sprachliches Denken und naturwissenschaftlich-logisches Denken
  • die sozialen Beziehungen und Beziehungen zur sachlichen Umwelt
  • den Umgang mit Komplexität und Lernen in Sinnzusammenhängen
  • das forschende Lernen

DSCI0249Unserem Bildungskonzept liegen die Prinzipien der UN-Kinderrechtskonventionen zugrunde, die …

  • das Recht auf Gleichbehandlung,
  • das Wohl des Kindes hat Vorrang,
  • das Recht auf Leben und Entwicklung,
  • Achtung vor der Meinung des Kindes

… als weltweit gültige Grundrechte eines jeden Kindes festlegt.

Die in den Bildungvereinbarungen festgelegten Bereiche sind in allen Schwerpunkten unserer pädagogischen Arbeit wiederzufinden.